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Das Handwerk

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Aktuelles für Mitglieder

ACHTUNG: Wichtig für alle Prüfstützpunkte

Nachweise zu den in Ihrem Betrieb für die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) genutzten Messeinrichtungen und -geräte (Prüfmittel)

 

Ihr Kfz-Betrieb wird als Prüfstützpunkt (PSP) von Prüfingenieuren (PI) einer oder mehrerer amtlich anerkannter Überwachungsorganisation/en (ÜO) zur Durchführung der Hauptuntersuchung genutzt. Damit Sie Ihren Kunden diesen Service anbieten können, müssen Sie und die Überwachungs­organisationen, mit denen Sie einen "Prüfstützpunktvertrag" abgeschlossen haben, alle in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegten Vorschriften erfüllen.

 

 

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ACHTUNG! Neue Bedingungstexte - Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) - Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen (GWVB) - Kfz-Reparaturbedingungen - Teileverkaufsbedingungen

In der letzten Vorstandssitzung am 14.12.2016 hat der ZDK über die ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflichten gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) berichtet und darauf verwiesen, dass die aktuellen Bedingungstexte vom ZDK neu aufgelegt wurden.

Die neuen AGB mit dem Stand 12/2016 sehen jetzt die Nichtteilnahme der Betriebe an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle im Sinne des VSBG vor. Die Bedingungstexte sind mit den Spitzenverbänden von VDA und VDIK abgestimmt.

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