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Information über einen BDA-Praxisleitfaden zum Entgelttransparenzgesetz

Um die Arbeitgeber bei der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes zu unterstützen und das Gesetz für Unternehmer handhabbarer zu machen, hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) den Praxisleitfaden „Das neue Entgelttransparenzgesetz – Handlungsempfehlungen für die Praxis“ erstellt. Der Praxisleitfaden setzt sich intensiv mit dem individuellen Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers über Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung und der Entgelthöhe vergleichbarer Tätigkeiten von Mitarbeitern des anderen Geschlechts auseinander. Dabei orientiert er sich hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung an der grundsätzlichen Unterscheidung des Gesetzes zwischen tarifgebundenen und tarifanwendenden Arbeitgebern und nicht tarifgebundenen und nicht tarifanwendenden Arbeitgebern.

Sachmangelhaftung - Eignung für gewöhnliche Verwendung

In seinem Urteil vom 08.03.2016 (Az. I-21 U 110/14) hat sich das OLG Düsseldorf mit den Folgen befasst, die die Biodieselbeimischung in Höhe von 7 % des Diesel-Kraftstoffs auf den Fahrzeugverkauf haben kann, wenn der Motor eines Dieselfahrzeugs nicht mit dem – inzwischen gängigen – B 7 Diesel-Kraftstoff kompatibel ist.
Gegenstand des Rechtsstreits war ein gebrauchter Volvo S 40 Diesel, der mit einem Euro-3-Motor ausgestattet war. Der Käufer betankte dies mit dem gängigen B 7 Diesel-Kraftstoff. Wegen fehlender Kompatibilität des Motors mit diesem Kraftstoff war es zu Verharzungen und Verrußungen des AGR-Ventils gekommen, was sich in Form von Ruckeln und einem Leistungsabfall negativ auf das Fahrverhalten des Fahrzeugs auswirkte. Das LG Duisburg hatte den vom Käufer erklärten Rücktritt mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Fahrzeug keinen Sachmangel aufweise, weil es nach wie vor für die gewöhnliche Verwendung geeignet sei. Es vertrat die Ansicht, dass Kraftstoff ohne Biodieselbeimischung in ausreichendem Maße zur Verfügung stehe, so dass eine Funktionalität des Fahrzeugs durch Auswahl eines anderen gängigen Kraftstoffs erzielbar gewesen sei. Diese Ansicht teilte das OLG Düsseldorf allerdings nicht und gab dem Rücktrittsbegehren des Käufers statt. Zur Begründung seiner Entscheidung wies das OLG auf folgendes hin:

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Abgasuntersuchung (AU), Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung zum 01.01.2018

Nachfolgend möchten wir Sie darüber informieren, dass die Änderungen in der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen (AU-Richtlinie) im Detail in der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158 vom 20.09.2017 in Heft 19/2017 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bekannt gemacht wurden.

Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158/2017 werden die Änderungen zu der bestehenden AU-Richtlinie sowohl inhaltlich als auch zeitlich anhand eines Stufenplans konkret beschrieben. Eine Umsetzung der Stufe 1 (Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung) zum 01.01.2018 beziehungsweise der Stufe 2 (Anpassung der Abgasgrenzwerte für die Trübungsmessung beziehungsweise für die CO-Messung (Grenzwertverschärfung)) zum 01.01.2019 erfolgt anhand des neuen AU-Geräteleitfadens (Software-Version 5.01). Nach einer Begutachtung der AU-Messgeräte auf die Software-Version 5.01 durch die Prüfstelle für AU-Abgasmessgeräte der DEKRA Automobile GmbH oder der Abgasprüfstelle der TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG wird dieser "neue" Geräteleitfaden Software-Version 5.01 den anerkannten AU-Werkstätten als Software-Update auf die "Version 5.01" bereitgestellt. Die Update-Kosten für eine Aufrüstung der AU-Messgeräte von der Software-Version 5 auf die Software-Version 5.01 werden bei rund 200 € liegen. Wie in der Vergangenheit wurden die entsprechenden Listen der positiv begutachteten AU-Messgeräte im internen Bereich unter www.kfz th.de zur Verfügung gestellt.

Die Stufe 3 (Einführung einer Überprüfung der Partikelanzahl an Dieselfahrzeugen) soll zum 01.01.2021 verpflichtend umgesetzt werden. Bezüglich der Integration einer Messung der Partikelanzahl sind jedoch neben dem Messverfahren noch die entsprechenden Grenzwerte zu definieren. Das BMVI wird das hierfür anzuwendende Messverfahren und die zulässigen Grenzwerte in Verbindung mit einem entsprechenden Prüfablauf durch eine weitere Änderung der AU-Richtlinie noch bekannt geben müssen.

Die in der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158 vom 20.09.2017 veröffentlichen Änderungen in der AU-Richtlinie werden auf die zukünftige Durchführung der Abgasuntersuchung in den berechtigten Untersuchungsstellen (Prüfstellen der Technischen Prüfstellen (TP) und der Überwachungsorganisationen, anerkannte AU-Werkstätten) in den nächsten Jahren entscheidende Auswirkungen haben. Aus diesem Grund wurden alle Neuerungen, die mit der angepassten AU-Richtlinie - beginnend ab dem 01.01.2018 - geregelt werden, in einer Informationsbroschüre für die Verbandsorganisation dargestellt.

Diese Informationsbroschüre steht für Sie, als Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung Südthüringen unter www.kfz th.de > Beratung & Service für Mitglieder > Werkstatt und Teile > Wissensdatenbank > Hoheitliche Aufgaben > AU zum Download bereit.

 

Internetbasierte Fahrzeugzulassung - iKfz

Wir hatten Sie bereits über die ab 01.10.2017 verpflichtende Lieferung von i-Kfz-relevanten SP-Daten durch anerkannte SP-Werkstätten für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) informiert. Nachfolgend informieren wir Sie über den aktuellen Stand zum Aufbau und zum Betrieb einer Infrastruktur zur Übermittlung der i-Kfz-relevanten SP-Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch das Kfz-Gewerbe und die dafür von Ihnen bis zum 01.10.2017 umzusetzenden Maßnahmen.
Die Umsetzung der technischen Anforderungen zum Projekt "i-Kfz" erfolgt vom ZDK in Kooperation mit der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK). Wesentliche Bestandteile der Arbeiten betreffen die Etablierung der sogenannten "Kopfstelle ZDK". Diese Kopfstelle nimmt hauptsächlich die Aufgabe der sicheren Übermittlung der i-Kfz-relevanten SP-Daten von den aSPW an das KBA wahr. Diese Aufgabe der "Kopfstelle ZDK" kann in zwei Bereiche aufgeteilt werden:

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