Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
| Mindestalter | 16 |
| Vorbesitz erforderlich | nein |
| Beinhaltet Klasse | AM, L |
bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit