In diesem Rechtsstreit war es dem Käufer erst in der Berufungsinstanz „eingefallen“, sich auf den fehlenden Zugang der Bestellbestätigung für das von ihm ausgewählte Gebrauchtfahrzeug zu berufen. Hiervon war vor dem LG Potsdam keine Rede gewesen. Dort hatten sich die Parteien „nur“ über die Zehntagesklausel und die Höhe der Schadenpauschale gestritten. Der Verkäufer seinerseits hatte behauptet, dem Käufer die Bestellbestätigung innerhalb der Annahmefrist einmal mit einfachem Schreiben und ein zweites Mal per Einwurfeinschreiben mit Sendungsnummer zukommen lassen zu haben.
In den vergangenen Monaten haben wir mehrfach über die Vorgaben zur Durchführung der Stückprüfung und Kalibrierung unter anderem der Bremsprüfstände informiert.
Wie die aktuellen Fakten ganz klar zeigen, reichen die vorhandenen Kalibrierkapazitäten keinesfalls aus, damit alle Bremsprüfstände, an denen im Jahr 2017 eine Stückprüfung fällig war beziehungsweise wird, auch kalibriert werden können. Diese Engpässe sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die "Stückprüfungs- und Kalibrierhoheit" im Wesentlichen bei dem jeweiligen Bremsprüfstandshersteller liegt und dass diese "Hoheit" auch massiv verteidigt wird. Aktuell ist es so, dass die Stückprüfungen grundsätzlich hersteller- beziehungsweise gerätespezifisch durchzuführen sind und dass insbesondere auch die Kalibriermethode (Rückführung und Messunsicherheitsbetrachtung) vom Bremsprüfstandshersteller (durch akkreditierte Kalibrierlabore) freigegeben werden muss.
Ergänzend zu unserer Mitgliederinformation - Umsetzung der Vorschriften für Bremsprüfstände stellen wir Ihnen hiermit eine aktuelle Übersicht derjenigen Bremsprüfstände (BPS) zur Verfügung, die vor dem 01.10.2011 verbaut wurden und kalibrierfähig sind.
Die Übersicht ist für den internen Gebrauch vorgesehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. An der ständigen Aktualisierung wird gearbeitet. Sollten Ihnen weitere kalibrierfähige BPS bekannt sein, teilen Sie uns das bitte mit.
Bei neuen Bremsprüfständen, die schon mit der ASA-Schnittstelle ausgerüstet sind, ist es in der Vergangenheit mehrfach zu Verbindungsproblemen insbesondere zu den Systemen der Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen gekommen. Um diesen Problemen und einer Belastung der Kfz-Betriebe vorzubeugen, wurde im Jahr 2015 die "Gemeinsame Information zu Voraussetzungen für die Anbindung der ÜI-Produktivsysteme an den ASA-Livestream zum Zwecke der Bremswirkungsprüfung nach § 29 StVZO" erarbeitet