Die Elektromobilität gehört seit einiger Zeit zu den beherrschenden Themen, wenn es um die Zukunft der Automobilbranche geht. Die Hersteller und Importeure übertreffen sich aktuell gegenseitig mit Modellankündigungen von elektrifizierten Fahrzeugen und geplanten Investitionen in Forschung und Entwicklung der Elektromobilität, verbunden mit aktuell hohen Investitionen in die Ladeinfrastruktur.
Aufgrund vermehrter Anfragen informieren wir Sie hiermit über die gesetzlichen Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV), insbesondere zu Ad-Blue©-Betankungssystemen (eichfähige sowie nicht-eichfähige Systeme), Messgeräten zur Bestimmung des Reifendrucks sowie Wegstreckenzählern in Mietkraftfahrzeugen (z. B. Werkstattersatzwagen).
Ab dem 01.09.2018 treten für die Erstzulassung bestimmter Kraftfahrzeuge strengere Abgasvorschriften in Kraft. Folgende leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, N1 und N2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 i. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 können nach diesen Terminen grundsätzlich nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen werden:
Die am 01.08.2017 in Kraft getretene novellierte Fassung der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) führt für Kfz-Betriebe zu neuen Anforderungen hinsichtlich des Umgangs mit gewerblichen Siedlungsabfällen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören sowohl ausgeweitete Getrennthaltungs- als auch Dokumentationspflichten. Darüber hinaus sieht die GewAbfV für Kfz-Betriebe in Einzelfällen Ausnahmeregelungen sowie eine Kleinmengenregelung vor.