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Das Handwerk

DEKRA

Sachkundeschulung - Klimaanlagen

Seit dem 1. August 2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, müssen eine neue Sachkundeschulung besuchen. Der neue Sachkundenachweis muss für alle Kfz-Betriebe spätestens ab dem 4. Juli 2010 vorliegen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf.

Das Praxis-Seminar kombiniert theoretisches Grundlagenwissen mit praktischem Anwenderwissen.

 

Ausbildung

Inhalt

   
Theorie
- Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen - Einleitung
  - Umweltauswirkungen
  - Europäische und nationale Gesetzgebung
  - Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
  - Verordnung (EG) Nr. 842/2006
  - Verordnung (EG) Nr. 307/2008
  - Richtlinie 2006/40/EG
  - Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  - Abfallrechtliche Vorschriften - Gesetzliche Grundlagen
  - Physikalische Grundlagen
  - Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
  - Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen
  - Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten (R134a)
  - Umweltverträgliche Rückgewinnung von Kältemitteln
  - Zukünftige Kraftfahrzeug-Klimaanlagentechnologie (CO2 Kimaanlagen)
   
Praxis - Umgang mit einem Kältemittel-Container
  - Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen,
z.B. Rückgewinnung von R134a
  - Bedienung eines Klimaanlagen-Servicegerätes
   
Abschlussprüfung  
   

 

Dauer: 1 Tag

Kosten: auf Anfrage