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Reparaturkalkulation IFL-Liste

Die IFL-Liste „frei wählbarer Positionen in den Kalkulationssystemen“ ist ein wertvolles Hilfsmittel, um Arbeitspositionen abzurechnen bzw. zu kalkulieren, die in der Praxis anfallen, für die oftmals allerdings keine Herstellervorgaben vorliegen. Die Liste umfasst derzeit 70 Positionen. Diese sind in den Kalkulationsprogrammen von DAT vollständig und von Audatex zum Teil enthalten.

Reparaturkalkulationen werden in der Regel mit Hilfe von automatisierten Kalkulationsprogrammen erstellt. Allen Programmen ist gemein, dass sie die Herstellervorgaben sowohl in zeitlicher als auch in quantitativer Hinsicht verarbeiten. Gleichwohl stellt sich in der praktischen Arbeit immer wieder heraus, dass bisweilen Arbeitspositionen anfallen und erledigt werden, für die es keine Herstellervorgaben gibt. Insofern werden sie oftmals nicht abgerechnet, weil sie keine Berücksichtigung finden.

 

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Unfallschadenabrechnung - Kleinteilepauschale

Versicherer greifen immer häufiger die s.g. Kleinteilepauschale in Höhe von in der Regel 2 % in Rechnungen über die Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs an und behaupten, dass die sich dahinter verbergenden Teile entweder gesondert abzurechnen sind oder – wenn dies nicht möglich ist – den Gemeinkosten zuzurechnen sind. Der ZDK stellt sich dieser Auffassung entgegen.

 

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Information zur verpflichtenden Lieferung SP relevanter Daten durch SP Betriebe

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird mit dem Projekt "i-Kfz" das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland digitalisieren. Mit Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ist seit dem 01.01.2015 die internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen möglich (Stufe 1). Ab dem 01.10.2017 wird die Wiederzulassung eines zuvor außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk (Stufe 2) über das Internet möglich sein (Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Damit werden die Grundvoraussetzungen für die internetbasierte Umschreibung, Wiederzulassung sowie für die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges für das Jahr 2018/2019 geschaffen (Stufe 3).

 

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Voraussetzungen für Praktika von Asylbewerbern

Auf Grund verschiedener Anfragen finden Sie im Anhang die Informationen zu „Praktika“ und betrieblichen Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen.

Sollte der Wunsch vorliegen, eine Berufsausbildung zu beginnen, benötigt der junge Mann/die junge Frau, die schriftliche Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde. Bitte beachten Sie auch, dass mindestens das Sprachniveau „B“ für eine Berufsausbildung vorausgesetzt werden sollte.  

Kurz noch zu Ihrer Info: Der Europäische Referenzrahmen teilt auch alle wichtigen europäischen Sprachtests in die sechs Schwierigkeitsstufen A1, A2, B1, B2, C1 und C2 ein.

 

Die Buchstaben A, B, C werden folgendermaßen übersetzt:


A – Elementare Sprachverwendung (A1 und A2)
B – Selbständige Sprachverwendung (B1 und B2)
C – Kompetente Sprachverwendung (C1: fortgeschrittenes Kompetenzniveau; C2: nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung)

 

Bei weiteren Fragen oder Anliegen können Sie uns gerne kontaktieren.