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Das Handwerk

DEKRA

Aktuelles für Mitglieder

Zulassungsbeschränkung für Neufahrzeuge ab 01.09. 2018

Ab dem 01.09.2018 treten für die Erstzulassung bestimmter Kraftfahrzeuge strengere Abgasvorschriften in Kraft. Folgende leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, N1 und N2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 i. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 können nach diesen Terminen grundsätzlich nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen werden:

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Abfälle im Kfz-Betrieb

Die am 01.08.2017 in Kraft getretene novellierte Fassung der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfall­verordnung - GewAbfV) führt für Kfz-Betriebe zu neuen Anforderungen hinsichtlich des Umgangs mit gewerblichen Siedlungsabfällen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören sowohl ausgeweitete Getrennthaltungs- als auch Dokumentationspflichten. Darüber hinaus sieht die GewAbfV für Kfz-Betriebe in Einzelfällen Ausnahmeregelungen sowie eine Kleinmengenregelung vor.

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GEMA-Neue Vergütungssätze ab 01.01.2018

Die GEMA hat uns darüber informiert, dass sich im Gesamtvertrag die vereinbarten Vergütungssätze ab 1. Januar 2018 ändern.

Für Sie als Mitglied wird auf diese neuen Vergütungssätze der Gesamtvertragsnachlass wie bisher eingeräumt.

Die ab 2018 gültigen Vergütungssätze werden Anfang Januar auf der GEMA-Internetseite veröffentlicht unter:

www.gema.de/ad-tarife

Förderung des Güterkraftverkehrs

Auch für das Jahr 2018 stellt die Bundesregierung wieder Fördergelder im Rahmen des De-minimis Förderprogramms zur Verfügung. Bis zu fünf Anträge (Erstantrag und Folgeanträge) je Antragsteller können in der Antragsfrist zwischen dem 8. Januar 2018 und dem 1. Oktober 2018 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden.

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