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Das Handwerk

DEKRA

Aktuelles für Mitglieder

Stückprüfungen/Kalibrierungen der Messeinrichtungen in Prüfstützpunkten

Es wurde bereits mehrfach thematisiert, dass nicht alle bisher anerkannten Prüfstützpunkte zum 1.1.2018 über einen Scheinwerfereinstellprüfplatz nach HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie oder den ggf. aktuell schon zusätzlich zu kalibrierenden Bremsprüfstand verfügen. 

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VW-Abgasmanipulation an Dieselfahrzeugen (EA 189)

 

Bekanntlich sind wegen der VW-Abgasmanipulation an Dieselfahrzeugen (EA 189) inzwischen mehrere tausend Klagen vor deutschen Gerichten gegen VW oder VW-Händler anhängig oder bereits entschieden worden.

Der ZDK hat die beigefügte Übersicht über die bislang ergangenen - überwiegend nicht rechtskräftigen - Urteile zu diesem Thema zusammengestellt. Sie enthält alle bis zum heutigen Tage bekannt gewordenen Urteile, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Urteilsübersicht basiert auf einer intensiven Internetrecherche, Mitteilungen von Mitgliedsbetrieben sowie der vom ADAC in der Zeitschrift DAR (Deutsches Autorecht) veröffentlichten Rechtsprechungsübersicht zur Abgasthematik (vgl. DAR 9/2016 und 9/2017). Zur besseren Übersicht wurden die Urteile nach Gerichten alphabetisch und nach ihrem jeweiligen Verkündungsdatum sortiert, wobei die Entscheidungen der Oberlandesgerichte vorangestellt wurden. Soweit die Entscheidungen mit Leit- oder Orientierungssätzen versehen sind, können auch diese der Urteilsübersicht entnommen werden. In allen anderen Fällen enthält sie Kurzinfos über den Streitgegenstand bzw. den Ausgang des Verfahrens.

 

Information über einen BDA-Praxisleitfaden zum Entgelttransparenzgesetz

Um die Arbeitgeber bei der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes zu unterstützen und das Gesetz für Unternehmer handhabbarer zu machen, hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) den Praxisleitfaden „Das neue Entgelttransparenzgesetz – Handlungsempfehlungen für die Praxis“ erstellt. Der Praxisleitfaden setzt sich intensiv mit dem individuellen Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers über Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung und der Entgelthöhe vergleichbarer Tätigkeiten von Mitarbeitern des anderen Geschlechts auseinander. Dabei orientiert er sich hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung an der grundsätzlichen Unterscheidung des Gesetzes zwischen tarifgebundenen und tarifanwendenden Arbeitgebern und nicht tarifgebundenen und nicht tarifanwendenden Arbeitgebern.

Sachmangelhaftung - Eignung für gewöhnliche Verwendung

In seinem Urteil vom 08.03.2016 (Az. I-21 U 110/14) hat sich das OLG Düsseldorf mit den Folgen befasst, die die Biodieselbeimischung in Höhe von 7 % des Diesel-Kraftstoffs auf den Fahrzeugverkauf haben kann, wenn der Motor eines Dieselfahrzeugs nicht mit dem – inzwischen gängigen – B 7 Diesel-Kraftstoff kompatibel ist.
Gegenstand des Rechtsstreits war ein gebrauchter Volvo S 40 Diesel, der mit einem Euro-3-Motor ausgestattet war. Der Käufer betankte dies mit dem gängigen B 7 Diesel-Kraftstoff. Wegen fehlender Kompatibilität des Motors mit diesem Kraftstoff war es zu Verharzungen und Verrußungen des AGR-Ventils gekommen, was sich in Form von Ruckeln und einem Leistungsabfall negativ auf das Fahrverhalten des Fahrzeugs auswirkte. Das LG Duisburg hatte den vom Käufer erklärten Rücktritt mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Fahrzeug keinen Sachmangel aufweise, weil es nach wie vor für die gewöhnliche Verwendung geeignet sei. Es vertrat die Ansicht, dass Kraftstoff ohne Biodieselbeimischung in ausreichendem Maße zur Verfügung stehe, so dass eine Funktionalität des Fahrzeugs durch Auswahl eines anderen gängigen Kraftstoffs erzielbar gewesen sei. Diese Ansicht teilte das OLG Düsseldorf allerdings nicht und gab dem Rücktrittsbegehren des Käufers statt. Zur Begründung seiner Entscheidung wies das OLG auf folgendes hin:

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