In unserer Mitgliederinformation vom 14.01.2019 hatten wir bereits über die wesentlichen Informationen und Hinweise zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) für Kfz-Betriebe in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges informiert.
Die Unfallverhütungsvorschrift fordert vom Unternehmen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl an Ersthelfern zur Verfügung steht.
Nach langem Drängen von Seiten der Kfz-Innung fand am 16. April 2019 endlich eine Aussprache mit der Handwerkskammer Südthüringen und dem Schulamt Schmalkalden-Meiningen statt.
In Vorbereitung auf den diesjährigen Prüfungszyklus, möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass die TAK CERT ihr Team um einen technischen Mitarbeiter für das Kalibrierlabor erweitert hat.
In diesem Zusammenhang bietet die TAK CERT eine zusätzliche Möglichkeit zur Kalibrierung der Scheinwerfer-Einstell-Prüfsysteme (SEPS) in den Prüfstützpunkten an.