Aktuelle Seite: Home // Aktuelles // Aktuelles für Mitglieder // Neues Gesetz mach Anpassung der Muster-Arbeitsverträge ab 01.08.2022 notwendig
Mit dem EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie-Umsetzungsgesetz werden nun die im deutschen Nachweisgesetz bislang schon statuierten Pflichten des Arbeitgebers zur Information des jeweiligen Beschäftigten über die wesentlichen Arbeitsbedingungen erweitert und die Fristen für die Information an den Beschäftigten geändert