Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Corona-Arbeitsschutzverordnung angepasst und verlängert.
Aufgrund der sinkenden Corona-Inzidenzen und Neuinfektionen wurde eine neue Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen, welche ab heute, dem 1. Juli, gilt.
Der Umweltbonus dient seit seiner Einführung 2016 der Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.