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In nahezu allen Werbeanzeigen für Gebrauchtwagen, gleichgültig ob in Print, im Internet oder in Internetbörsen, wird in der Regel die Laufleistung des beworbenen Fahrzeugs angegeben.
In seinem Urteil vom 26.04.2018 (Az. 15 U 82/17) hat sich das OLG Köln mit der Frage befasst, ob ein erheblicher Korrosionsschaden am Auspuff eines älteren Gebrauchtwagens einen Sachmangel begründet, der wegen seiner Art zum Ausschluss der für den Käufer günstigen Regelung zur Beweislastumkehr führt.
In den vergangenen Monaten/Jahren wurde bekanntlich an Millionen von Fahrzeugen mit illegaler Abschalteinrichtung ein Software-Update aufgespielt. Damit rücken nunmehr folgende Rechtsfragen in den Fokus gerichtlicher Entscheidungen: