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Corona-Krise – Eine aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes ausgesprochene außerordentliche Kündigung ist wirksam

In einem aktuellen Urteil hat das Arbeitsgericht (ArbG) Köln zur Frage, ob einem Arbeitnehmer wegen der Weigerung eine Maske zu tragen, sinngemäß folgende, interessante Entscheidung getroffen:

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