"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motoleistung von mehr als 15 kW
| Mindestalter: | 24 Jahre |
| 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A |
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| Vorbesitz: | nicht erforderlich |
| Geltungsdauer: | ohne Befristung |
| Beinhaltet Klasse: | A1, A2, AM |