Umweltbonus BAFA lässt seit dem 01.06.2021 keine Rechnungskorrekturen für neue Förderanträge zu

Das für die Prüfung der Umweltbonus-Anträge zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Anpassung des Abwicklungsprozesses vorgenommen:

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