Nach Zustimmung durch den Bundesrat am 25.06.2021 wird die Steuererklärungsfrist für das Kalenderjahr 2020 erfreulicherweise um drei Monate verlängert.
Nach Zustimmung durch den Bundesrat am 25.06.2021 wird die Steuererklärungsfrist für das Kalenderjahr 2020 erfreulicherweise um drei Monate verlängert.