PKW Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Die Pflicht zur Information über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen des beworbenen Modells trifft den werbenden Hersteller oder Händler unabhängig davon, ob er selbst oder ein anderer Hersteller oder Händler zum Zeitpunkt der Werbung objektiv zur Lieferung des beworbenen Modells in der Lage ist.

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