Mit dem Urteil vom 27.09.2017 (Az. VIII ZR 271/16) hat der BGH entschieden, dass sich ein wirksam vereinbarter Haftungsausschluss im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufvertrages auch auf Sachmängel erstreckt,
Mit dem Urteil vom 27.09.2017 (Az. VIII ZR 271/16) hat der BGH entschieden, dass sich ein wirksam vereinbarter Haftungsausschluss im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufvertrages auch auf Sachmängel erstreckt,