Die Unfallverhütungsvorschrift fordert vom Unternehmen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl an Ersthelfern zur Verfügung steht.
Die Unfallverhütungsvorschrift fordert vom Unternehmen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl an Ersthelfern zur Verfügung steht.