Zulassungsbeschränkung für Neufahrzeuge - Ausnahmeerteilung für Kfz mit Dieselmoto

Mit unserer Email vom 09.02.2018 hatten wir über die Zulassungsbeschränkung für Neufahrzeuge (leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, N1 und N2) ab dem 01.09.2018 informiert.

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