Wichtige Neuerungen - AU

Wichtige Neuerungen für alle AU-Betriebe

Übergangsregelung:

Mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2018 ist für Anwender, bei denen die Voraussetzungen für die

Anwendung des AU-Geräteleitfadens Version 5.01 nicht fristgerecht bis zum 31.12.2017 geschaffen

werden konnte, die Anwendung der folgenden Versionen mit den genannten Einschränkungen zulässig:

  • Version 4 des AU-Geräteleitfadens für Fahrzeuge bis einschließl. Euro 5/V
  • Version 5 des AU-Geräteleitfadens für Fahrzeuge bis einschließl. Euro 6/VI

Beachte:

unabhängig von dieser Regelung ist ab dem Durchführungsdatum 01.01.2018 die

Funktionsprüfung Abgas (Endrohrmessung) bei der AU verpflichtend durchzuführen. Das heißt ggf.

muss diese „manuell“ eingeleitet werden.

 

Nachweise „ohne“ Abgasmessung (Endrohrmessung) können ab dem 01.01.2018 nur noch dann

anerkannt werden, wenn der Tag der Durchführung der AU vor dem 01.01.2018 lag (max.2 Kalendermonate vor der HU).