Ermittelt ein Kfz-Händler einen Gebrauchtwagen für eine Privatperson, ist die Privatperson als Verkäufer anzusehen und als Verbraucher berechtigt, die Sachmängelhaftung gegenüber dem Käufer auszuschließen.
Ermittelt ein Kfz-Händler einen Gebrauchtwagen für eine Privatperson, ist die Privatperson als Verkäufer anzusehen und als Verbraucher berechtigt, die Sachmängelhaftung gegenüber dem Käufer auszuschließen.