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Neuwagenkauf - Ersatzlieferung

Wenn ein fabrikneues Kraftfahrzeug infolge eines Sachmangels einen Unfallschaden erleidet, kann der Käufer die Lieferung eines neuen baugleichen Fahrzeugs verlangen und muss sich nicht mit einer Beseitigung der Unfallschäden zufriedengeben.

Verunfallt ein Kraftfahrzeug infolge eines Sachmangels, stellt sich mitunter die Frage, ob der Käufer in diesem Falle eine Ersatzlieferung verlangen oder ob der Verkäufer ihn auf eine bloße Nachbesserung (einschließlich Reparatur des Unfallschadens) verweisen kann. In seinem Urteil vom 20.12.2016 (Az. 8 U 2957/16) hat sich das OLG München daher mit der streitentscheidenden Rechtsfrage befasst, ob dem Käufer eine Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung/Reparatur zugemutet werden kann.

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