In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht München zur Frage, ob ein Geschädigter auch bei unter den Netto-Reparaturkosten liegenden tatsächlichen Reparaturaufwendungen fiktiv abrechnen kann, sinngemäß folgendes entschieden:
In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht München zur Frage, ob ein Geschädigter auch bei unter den Netto-Reparaturkosten liegenden tatsächlichen Reparaturaufwendungen fiktiv abrechnen kann, sinngemäß folgendes entschieden: