folgende Pressemeldung wurde uns zur Verfügung gestellt, diese möchten wir unseren Mitgliedern auf keinen Fall vorenthalten.
Bonn, 20. Februar 2017. Verbandserfolg in Berlin: Kfz-Betriebe können zukünftig von ihren Lieferanten nicht nur neues Material, sondern auch die Ein- und Ausbaukosten ersetzt verlangen, wenn sie deren mangelhaftes Material zum Beispiel bei einer Reparatur verwendet haben. Darauf verständigten sich die Koalitionsfraktionen am 15. Februar 2017 im Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts.