Beim Handel mit gebrauchten Autos und Ersatzteilen dürfen Kfz-Betriebe die Verjährung für Mängel in ihren AGB auf ein Jahr verkürzen.
Beim Handel mit gebrauchten Autos und Ersatzteilen dürfen Kfz-Betriebe die Verjährung für Mängel in ihren AGB auf ein Jahr verkürzen.