Die am 01.08.2017 in Kraft getretene novellierte Fassung der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) führt für Kfz-Betriebe zu neuen Anforderungen hinsichtlich des Umgangs mit gewerblichen Siedlungsabfällen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören sowohl ausgeweitete Getrennthaltungs- als auch Dokumentationspflichten. Darüber hinaus sieht die GewAbfV für Kfz-Betriebe in Einzelfällen Ausnahmeregelungen sowie eine Kleinmengenregelung vor.