Datenschutz - Kopieren von Ausweisen

Die Zulässigkeit des Scannens oder Kopierens von Personalausweisen war datenschutzrechtlich jahrelang umstritten. Sofern keine spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage, wie z.B. im Geldwäschegesetz vorlag, wurde das Anfertigen von Kopien des Personalausweises seitens der Gerichte überwiegend restriktiv beurteilt.
Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises vom 7. Juli 2017 hat der Gesetzgeber diese Rechtslage nunmehr zu Gunsten der gelebten Praxis angepasst. Mit dem neuen § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz ist das Ablichten von Personalausweisen nunmehr grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
 

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