Steuerrecht / Kassenführung

Bundestag und Bundesrat verabschiedet „Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ / Spätestens ab 2020 müssen elektronische Kassen (Registrierkassen und PC-Kassensysteme) manipulationssicher sein / Schon ab dem 01.01.2017 müssen Registrierkassen der sog. „Kassenrichtlinie 2010“ entsprechen!

 

Mit dem vom Bundesrat und Bundestag verabschiedeten „Gesetz zum Schutz von Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ hofft der Gesetzgeber nun den Steuerbetrug mit manipulierten Ladenkassen wirksam bekämpfen zu können. Der Gesetzentwurf soll helfen, Mogeleien im Bargeldverkehr einzudämmen. Dafür sollen elektronische Registrierkassen auf ein fälschungssicheres System umgestellt werden.

 

1. Staat verliert hohe Summen durch manipulierte Kassen

 

Der Bundesrechnungshof hat seit langem Maßnahmen gegen manipulierte elektronische Kassen angemahnt. Der Staat verliert nämlich hohe Summen, weil Unternehmen ihre Umsätze sowohl mit manipulierten Kassen als auch mit Schummel-Software oder mit fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfassen. Dies gilt vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil. Um das zu unterbinden hat man der gesamten Wirtschaft ein Gesetz zur Verhinderung von Kassenmanipulation auferlegt!

Anmelden, um den ganzen Beitrag zu lesen