Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
| Mindestalter | 25 |
| Geltungsdauer | ohne Befristung |
| Vorbesitz erforderlich | Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B |