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Das Handwerk

DEKRA

Förderung Ausbildungsplätze

Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen. Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" ist verlängert und erweitert worden.

Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Es verfolgt diese Ziele:

  • die Anzahl von Ausbildungsplätzen in einem Betrieb erhalten (Ausbildungsprämie)
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • die Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb oder im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung zu unterstützen (Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit, Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen)
  • die Übernahme von Auszubildenden fördern (Übernahmeprämie)

Voraussetzungen für Förderungen

Ob Ihr Betrieb Anspruch auf Förderungen aus dem Bundesprogramm hat, hängt von der Anzahl seiner Beschäftigten ab.

Für die Förderung kommen Betriebe infrage, die wie folgt ausbilden:

  • in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen
  • in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz
  • in praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen (bundes- und landesrechtlich geregelt)

Einschränkungen

Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.

 

Das Wichtigste im Überblick

 

  • Die Ausbildungsprämienfür von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden rückwirkend zum 16. Februar 2021 zunächst in bisheriger Höhe verlängert. Für das Ausbildungsjahr 2021/22 werden die Prämien zum 1. Juni 2021 für die Ausbildungsprämie (plus) und für die Übernahmeprämie für das Ausbildungsjahr 2021/2022 jeweils verdoppelt.

Höhe Ausbildungsprämie: 4.000 Euro  

  Höhe Ausbildungsprämie (plus): 6.000 Euro

  Zudem können ab diesem Zeitpunkt Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten die entsprechenden Förderungen beantragen.

  • Mit der Übernahmeprämiewird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch die Übernahme bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.

Höhe Übernahmeprämie:            6.000 Euro

  • Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver. Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.

75 % Zuschuss zur Ausbildungsvergütung (auch bei Verbundausbildung)

50 % Zuschuss zur Ausbildervergütung (max. 4.000 €, GF: 2.500 €)

  • Mit einer neuen Lockdown-II-Prämiewerden Kleinstunternehmen erreicht, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1.000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben. All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.
  • Die Förderung muss bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie unter anderem eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz). Meist sind die zuständigen Stellen die Kammern, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern. Bei anderen förderfähigen Berufen müssen Sie Ihrem Antrag den Ausbildungsvertrag beilegen.

Wichtig: Nutzen Sie die jeweiligen Upload-Services, um Ihre Unterlagen an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Bei einer Übermittlung per E-Mail sind Ihre Daten nicht ausreichend geschützt. Alternativ können Sie die Unterlagen per Post an Ihre zuständige Agentur für Arbeit schicken.

  • Darüber hinaus werden für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Prüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro.


Dokumente zum Download

 

Hinweis: Prüfen Sie, bevor Sie den Upload-Service nutzen, ob alle benötigten Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind. Die Ausfüllhinweise zum Antrag finden Sie unter Downloads am Ende dieser Seite. Die Dokumente sowie die Anlagen müssen als Dateien verfügbar sein. Bitte nutzen Sie keine elektronische Signatur, da diese nicht konvertiert werden kann.

 

Ausbildungsprämie (plus) online einreichen:

Antrag auf Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus für Berufsausbildungen mit Ausbildungsbeginn bis zum 31. Mai 2021

Der Antrag auf Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus für Berufsausbildungen mit Ausbildungsbeginn ab dem 1. Juni 2021 ist voraussichtlich ab der 22. Kalenderwoche zum Download verfügbar.

Erklärung zur Probezeit online einreichen oder nachreichen

Um die Förderung zu erhalten, muss Ihr Unternehmen eine Erklärung zur Probezeit abgeben. Diese reichen Sie nach dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit ein.

Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, können Sie die Erklärung direkt im Anschluss an Ihren Antrag einreichen.

Nutzen Sie in beiden Fällen folgendes Formular:

Erklärung des Ausbildungsbetriebs über Probezeiten

Bescheinigung der zuständigen Stelle

De-minimis-Erklärung des Antragstellers

 

Ansprechpartner der Handwerkskammer Südthüringen

Sabine Fischer

Mitarbeiterin Passgenaue Besetzung

Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

Tel. 03681 370225
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder

Tina Hollandt-Pfötsch

Mitarbeiterin Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice

Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

Tel. 03681 370201
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Beratung durch den Arbeitgeber-Service

 

Der Arbeitgeber-Service beantwortet gerne Ihre Fragen zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Ihren Betrieb.

Sie erreichen den Arbeitgeber-Service telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei) oder per Kontaktformular.

Weiterführende Informationen

 

Weiterführende Infos finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung

 https://www.bmbf.de/de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern-13371.html

Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

 Übersicht über Zweite Änderungen der Ersten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom ZDH (Voraussichtliches Inkrafttreten Ende März 2021)