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Das Handwerk

DEKRA

DGUV V70 Hilfsmittel-Set

Nach § 57 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für gewerblich genutzte Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70, bzw. bisher BGV D29) hat

"Der Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen
zu lassen".

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